Unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen

 

Porto von unserem gewöhnlichen Transportunternehmer übernommen. Dieser bietet MFM-REF günstigere Tarife, und die Lieferung wird dem Kunden unter Angabe des separat aufgeführten und klar ausgewiesenen Portobetrags in Rechnung gestellt.

 

Der Liefertermin, das zu liefernde Material und der Preis werden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestellung von MFM-REF bestätigt.

MFM-REF wird den Kunden ausdrücklich bitten, den Liefertermin, die Artikel und die Preise zu bestätigen. In dem Falle, dass die Bestätigung durch den Kunden ausbleibt, geht MFM-REF davon aus, dass die Bestätigung korrekt ist und vom Kunden akzeptiert wurde.

Die Zahlungsart entspricht dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsmodus im Einklang mit dem neuen Gesetz 15/2010 vom 5. Juli 2010.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Durchführung des Angebots sich nach den allgemeinen Bedingungen für die Lieferung und Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen richtet (Orgalime SE 01, Brüssel, Ausgabe September 2001).

GARANTIEBEDINGUNGEN

Garantiefälle werden während einer Laufzeit von einem Jahr, geltend ab dem Verkaufsdatum, direkt bearbeitet, wobei MFM-REF sich das Recht vorbehält, das Material zur Prüfung einzufordern. MFM-REF behält sich ebenfalls das Recht vor, längere Garantielaufzeiten für Produkte aus seiner Herstellung zu gewährleisten. Dies erfolgt mittels zusätzlicher Garantiescheine für die betreffenden Produkte.

Garantiefälle müssen in schriftlicher Form und unter Angabe der Reklamationsgründe mitgeteilt werden.

Falls MFM-REF das beanstandete Material zu Prüfzwecken benötigt, erhält der Kunde ein von MFM-REF ausgestelltes Dokument mit einer Rückgabeautorisierung.

Der Kunde muss das von MFM-REF verlangte Material frachtfrei zusammen mit einer Kopie der Rückgabeautorisierung an unser Werk in Uden in die Niederlande schicken.

Das verlangte Material kann in einigen Fällen direkt von MFM-REF untersucht oder in anderen Fällen an den entsprechenden Hersteller geschickt werden, damit dieser seine Untersuchungen durchführen und die Ursache des Problems feststellen kann.

Das von MFM-REF oder einem anderen Unternehmen unserer Gruppe hergestellte Material sowie Produkte, die unter der Marke MFM-REF vermarktet werden, werden in allen Fällen von MFM-REF geprüft.

Im Fall des von MFM-REF geprüften Materials wird innerhalb von maximal 30 Tagen ab Erhalt der Ware in unserem Werk ein technischer Bericht erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

In Fällen, in denen MFM-REF das Material an den Hersteller schickt, übermittelt MFM-REF dem Kunden den technischen Bericht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Berichts.

Die Garantie von MFM-REF gilt nicht für Material, das nicht ordnungsgemäß vom Kunden, dem Installateur oder dem Endbenutzer installiert oder verwendet wurde. Der technische Bericht von MFM-REF oder dem Hersteller des Produkts wird Aufschluss darüber geben, ob der Mangel auf eine unsachgemäße Installation oder Verwendung zurückgeht oder ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt.

Die Garantieleistungen im Falle von Herstellungsfehlern beschränken sich ausschließlich auf den Austausch des mangelhaften Materials bzw. auf die Ausstellung einer Gutschrift.

Es liegt im Ermessen von MFM-REF, die Umsetzung der Garantieleistung zu bestimmen und entweder das Material auszutauschen oder eine Gutschrift auszustellen.

RÜCKGABEBEDINGUNGEN

Die Frist für Rückgaben beträgt 15 Kalendertage ab Lieferdatum. Alle Rückgaben müssen zuerst von unserer Verkaufsabteilung bewilligt werden; diese teilt dem Kunden eine Rückgabenummer mit, die deutlich und sichtbar auf dem Lieferschein der zurückgesendeten Ware angegeben werden muss. Es werden keine Rückgaben ohne die besagte Referenznummer angenommen. Der Kunde muss das Material portofrei an unsere Anschrift schicken: MFM-REF Cellostraat 155 5402AD Uden Niederland. Das Material muss in tadellosem Zustand und in seiner Originalverpackung bei uns eintreffen. Nach der Überprüfung des Zustands des zurückgeschickten Materials wird dem Kunden nach Abzug der Kosten für die Revision und die Wiederherstellung des Produkts eine Gutschrift im Wert von bis zu maximal 85 % des Nettorechnungspreises ausgestellt.

Sämtliche oben angeführten Verkaufs-, Garantie- und Rückgabebedingungen gelten sofort ab dem Datum der Erstellung dieses Dokuments und bis zur Veröffentlichung einer neuen Fassung, welche die vorliegende ersetzt.

TERRITORIALE VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN

Der Verkauf der Produkte PANASONIC, GMCC und FRASCOLD ist auf ganz Italien beschränkt. Des Weiteren dürfen Kompressoren von BRISTOL nicht in Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland vermarktet werden. Darüber hinaus dürfen keine Kompressoren von BOCK in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien verkauft werden.

Zahlungs- und Lieferbedingungen für Unternehmen (keine Verbraucher)

Artikel 1. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Intakt Service VOF, im Folgenden "Nutzer" genannt, und einer Vertragspartei, für die der Nutzer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit diese Bedingungen nicht von den Parteien ausdrücklich und schriftlich abgeändert wurden.

  2. Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, bei deren Ausführung der Nutzer Dritte hinzuziehen muss.

  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Mitarbeiter des Nutzers und dessen Geschäftsführung.

  4. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen der Vertragspartei wird ausdrücklich abgelehnt.

  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Der Nutzer und die Vertragspartei werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

  6. Wenn Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, muss die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen erfolgen.

  7. Wenn eine Situation zwischen den Parteien auftritt, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, muss diese Situation im Geiste dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.

  8. Wenn der Nutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen dieser Bedingungen nicht anwendbar sind, oder dass der Nutzer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

Artikel 2. Angebote und Offerten

  1. Alle Angebote und Offerten des Nutzers sind freibleibend, es sei denn, in der Offerte ist eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot oder eine Offerte verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.

  2. Der Nutzer kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn die Vertragspartei vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Offerten, oder ein Teil davon, einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.

  3. Die in einem Angebot oder einer Offerte angegebenen Preise sind exklusive Mehrwertsteuer und anderer behördlicher Abgaben sowie eventueller im Rahmen des Vertrags anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

  4. Weicht die Annahme (sei es in untergeordneten Punkten) vom im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Angebot ab, ist der Nutzer daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer gibt dies anders an.

  5. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den Nutzer nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 3. Vertragsdauer; Lieferfristen, Ausführung und Änderung des Vertrags

  1. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Vertragspartei wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrags ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

  2. Ist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vereinbart oder angegeben, so ist dies niemals eine verbindliche Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Vertragspartei den Nutzer daher schriftlich in Verzug setzen. Der Nutzer ist dabei eine angemessene Frist zu gewähren, um den Vertrag dennoch auszuführen.

  3. Benötigt der Nutzer für die Ausführung des Vertrags Daten der Vertragspartei, beginnt die Ausführungsfrist nicht, bevor die Vertragspartei diese Daten dem Nutzer korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

  4. Die Lieferung erfolgt ab Werk des Nutzers. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Sachen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Verweigert die Vertragspartei die Abnahme oder unterlässt sie die Angabe von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Nutzer berechtigt, die Sachen auf Kosten und Risiko der Vertragspartei einzulagern.

  5. Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

  6. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert zu fakturieren.

  7. Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, kann der Nutzer die Ausführung der Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, aussetzen, bis die Vertragspartei die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

  8. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, diesen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien rechtzeitig und einvernehmlich den Vertrag anpassen. Wenn die Natur, der Umfang oder der Inhalt des Vertrags, sei es auf Anfrage oder Weisung der Vertragspartei, der zuständigen Behörden etc., geändert wird und der Vertrag dadurch qualitativ und/oder quantitativ geändert wird, kann dies auch Konsequenzen für das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Der Nutzer wird davon so weit wie möglich im Voraus Preisangaben machen. Durch eine Änderung des Vertrags kann auch die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Die Vertragspartei akzeptiert die Möglichkeit der Änderung des Vertrags, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

  9. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich einer Ergänzung, ist der Nutzer berechtigt, dies erst auszuführen, nachdem die innerhalb des Nutzers zuständige Person zugestimmt hat und die Vertragspartei der für die Ausführung angegebenen Preis- und anderen Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich des zu diesem Zeitpunkt festgelegten Zeitpunkts der Ausführung. Die Nichterfüllung oder unverzügliche Ausführung des geänderten Vertrags stellt keinen Verzug des Nutzers dar und ist für die Vertragspartei kein Grund, den Vertrag zu kündigen. Ohne in Verzug zu geraten, kann der Nutzer einen Antrag auf Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dies qualitativ und/oder quantitativ z. B. für die im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen Auswirkungen haben könnte.

  10. Wenn die Vertragspartei in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer in Verzug gerät, haftet die Vertragspartei für alle daraus resultierenden Schäden (einschließlich Kosten), die dem Nutzer direkt oder indirekt entstehen.

  11. Wenn der Nutzer und die Vertragspartei einen festen Preis vereinbaren, ist der Nutzer dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass die Vertragspartei in diesem Fall das Recht hat, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aufgrund einer Befugnis oder Verpflichtung gemäß Gesetz oder Verordnung erfolgt oder auf einer Erhöhung des Preises von Rohstoffen, Löhnen etc. beruht oder auf anderen Gründen beruht, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.

  12. Wenn die Preiserhöhung, anders als durch eine Änderung des Vertrags bedingt, mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, hat nur die Vertragspartei, die sich auf Titel 5 Abschnitt 3 des Buches 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann, das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, der Nutzer ist dann noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich Vereinbarten auszuführen, oder die Preiserhöhung resultiert aus einer Befugnis oder Verpflichtung des Nutzers gemäß Gesetz oder die Lieferung erfolgt mehr als drei Monate nach dem Kauf.

Artikel 4. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags

  1. Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

  • die Vertragspartei die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;

  • dem Nutzer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zur Befürchtung geben, dass die Vertragspartei die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;

  • die Vertragspartei beim Vertragsabschluss gebeten wurde, Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;

  • aufgrund der Verzögerung seitens der Vertragspartei nicht mehr vom Nutzer verlangt werden kann, dass er den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

  1. Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr vom Nutzer verlangen lassen.

  2. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Nutzers gegenüber der Vertragspartei sofort fällig. Wenn der Nutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

  3. Wenn der Nutzer zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist er in keiner Weise verpflichtet, Schäden und Kosten zu ersetzen, die in irgendeiner Weise dadurch entstehen.

  4. Wenn die Auflösung der Vertragspartei zuzurechnen ist, hat der Nutzer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die dadurch direkt oder indirekt entstehen.

  5. Wenn die Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet ist, während die Vertragspartei aufgrund von Vertragsverletzung sehr wohl zu Schadensersatz verpflichtet ist.

  6. Wenn der Vertrag vom Nutzer vorzeitig gekündigt wird, wird der Nutzer in Absprache mit der Vertragspartei für die Übertragung der noch zu erbringenden Arbeiten an Dritte sorgen, es sei denn, die Kündigung ist der Vertragspartei zuzurechnen. Wenn die Übertragung der Arbeiten für den Nutzer zusätzliche Kosten verursacht, werden diese der Vertragspartei in Rechnung gestellt. Die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.

  7. Im Falle der Liquidation, des (Antrags auf) Zahlungsaufschub oder Konkurs, der Beschlagnahme - soweit die Beschlagnahme nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten der Vertragspartei, des Schuldenbereinigungsverfahrens oder einer anderen Situation, die es der Vertragspartei nicht mehr ermöglicht, frei über ihr Vermögen zu verfügen, steht es dem Nutzer frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu annullieren, ohne dass er zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet ist. Die Forderungen des Nutzers gegenüber der Vertragspartei sind in diesem Fall sofort fällig.

  8. Wenn die Vertragspartei eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die dafür bestellten oder vorbereiteten Sachen, zuzüglich der eventuellen An- und Abfuhr- sowie Lieferkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, der Vertragspartei in Rechnung gestellt.

Artikel 5. Höhere Gewalt

  1. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber der Vertragspartei zu erfüllen, wenn er daran aufgrund eines Umstands gehindert wird, der ihm nicht zuzurechnen ist, und weder aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder allgemein akzeptierter Auffassungen für seine Rechnung kommt.

  2. Unter höherer Gewalt versteht man in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen, ob vorhersehbar oder nicht, auf die der Nutzer keinen Einfluss hat, die aber den Nutzer daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks im Unternehmen des Nutzers oder Dritter eingeschlossen. Der Nutzer ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

  3. Der Nutzer kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums aussetzen, in dem die höhere Gewalt andauert. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes an die andere Partei.

  4. Soweit der Nutzer zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann, und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist der Nutzer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil separat zu fakturieren. Die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handelte.

Artikel 6. Zahlung und Inkassokosten

  1. Die Zahlung hat vor dem Versand der Bestellung zu erfolgen, auf eine vom Nutzer anzugebende Weise in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt ist, es sei denn, der Nutzer gibt schriftlich etwas anderes an. Der Nutzer ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.

  2. Wenn die Vertragspartei eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist sie von Rechts wegen in Verzug. Die Vertragspartei schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz geschuldet. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die Vertragspartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags.

  3. Der Nutzer hat das Recht, Zahlungen der Vertragspartei zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf den Hauptbetrag und die laufenden Zinsen anzurechnen.

  4. Der Nutzer kann ein Angebot zur Zahlung ablehnen, ohne in Verzug zu geraten, wenn die Vertragspartei eine andere Reihenfolge der Zurechnung der Zahlung angibt. Der Nutzer kann die vollständige Tilgung des Hauptbetrags ablehnen, wenn dabei nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen sowie Inkassokosten bezahlt werden.

  5. Die Vertragspartei ist niemals berechtigt, das, was sie dem Nutzer schuldet, zu verrechnen.

  6. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Die Vertragspartei, die sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (die Artikel 231 bis 247 Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.

  7. Wenn die Vertragspartei in Verzug oder im Verzug bei der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen ist, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der außergerichtlichen Erfüllung zu Lasten der Vertragspartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist, derzeit die Berechnungsmethode gemäß Rapport Voorwerk II. Wenn der Nutzer jedoch höhere Inkassokosten hat, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Entschädigung in Frage. Die eventuell angefallenen gerichtlichen und Vollstreckungskosten werden ebenfalls der Vertragspartei in Rechnung gestellt. Die Vertragspartei schuldet auch Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Nutzer im Rahmen des Vertrags gelieferten Sachen bleiben Eigentum des Nutzers, bis die Vertragspartei alle Verpflichtungen aus den mit dem Nutzer geschlossenen Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.

  2. Vom Nutzer gelieferte Sachen, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 fallen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Die Vertragspartei ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.

  3. Die Vertragspartei muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Nutzers zu sichern.

  4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Vertragspartei verpflichtet, den Nutzer unverzüglich zu informieren.

  5. Die Vertragspartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer, Explosionen, Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Verlangen dem Nutzer zur Einsichtnahme zu geben. Im Falle einer Versicherungszahlung ist der Nutzer berechtigt, diese Beträge zu erhalten. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Vertragspartei im Voraus, dem Nutzer ihre Mitwirkung an allem zu leisten, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sein könnte.

  6. Für den Fall, dass der Nutzer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, gibt die Vertragspartei im Voraus ihre bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, dass der Nutzer und von ihm benannte Dritte alle Orte betreten, an denen sich die Eigentümer des Nutzers befinden, und diese Sachen zurücknehmen.

Artikel 8. Garantien, Untersuchung und Reklamationen

  1. Die vom Nutzer zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise daran gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind.

  2. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die zur Nutzung in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Nutzung außerhalb der Niederlande muss die Vertragspartei selbst prüfen, ob deren Nutzung für die Nutzung dort geeignet ist und den dort gestellten Anforderungen entspricht. Der Nutzer kann in diesem Fall andere Garantie- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Sachen oder auszuführenden Arbeiten stellen.

  3. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum, der vom Hersteller festgelegt wurde, der je nach Marke und Art des Teils nach Lieferung variiert, es sei denn, aus der Natur des gelieferten Teils ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn die vom Nutzer bereitgestellte Garantie eine Sache betrifft, die von einem Dritten hergestellt wurde, ist die Garantie auf die beschränkt, die vom Hersteller der Sache gewährt wird, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.

  4. Jede Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch oder infolge unsachgemäßen oder unangemessenen Gebrauchs davon oder Gebrauchs nach dem Verfallsdatum, unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch die Vertragspartei und/oder Dritte verursacht wird, wenn die Vertragspartei oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Nutzers Änderungen an der Sache vorgenommen haben oder versucht haben, daran andere Sachen angebracht wurden, die nicht angebracht werden sollen oder wenn sie auf andere als die vorgeschriebene Weise verändert oder bearbeitet wurden. Die Vertragspartei hat auch keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch oder infolge von Umständen verursacht wird, auf die der Nutzer keinen Einfluss hat, einschließlich Witterungsbedingungen (wie z. B. aber nicht ausschließlich, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.

  5. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gelieferte Sache (oder veranlassen zu lassen), sofort zu dem Zeitpunkt, an dem die Sachen ihr zur Verfügung gestellt werden bzw. die entsprechenden Arbeiten ausgeführt werden. Die Vertragspartei muss prüfen, ob Qualität und/oder Quantität des gelieferten Produkts mit dem Übereinstimmen, was vereinbart wurde, und den Anforderungen entsprechen, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Sichtbare Mängel sind dem Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nicht sichtbare Mängel sind dem Nutzer sofort, jedoch spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Nutzer angemessen reagieren kann. Die Vertragspartei muss dem Nutzer die Gelegenheit geben, eine Beschwerde zu untersuchen.

  6. Wenn die Vertragspartei rechtzeitig reklamiert, setzt dies ihre Zahlungsverpflichtung nicht aus. Die Vertragspartei bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Zahlung der anderen bestellten Sachen verpflichtet.

  7. Wenn ein Mangel später gemeldet wird, hat die Vertragspartei keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatz oder Entschädigung.

  8. Wenn festgestellt wird, dass eine Sache mangelhaft ist und rechtzeitig reklamiert wurde, wird der Nutzer die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt der Sache oder, wenn die Rücksendung vernünftigerweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Benachrichtigung des Mangels durch die Vertragspartei, nach Wahl des Nutzers, ersetzen oder für die Reparatur sorgen oder der Vertragspartei eine Ersatzvergütung zahlen. Im Falle eines Ersatzes ist die Vertragspartei verpflichtet, die ersetzte Sache an den Nutzer zurückzugeben und das Eigentum darüber an den Nutzer zu übertragen, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.

  9. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, zu Lasten der Vertragspartei.

  10. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Vor-Ort-Kosten, der Vertragspartei in Rechnung gestellt.

  11. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist aller Ansprüche und Einwendungen gegen den Nutzer und die vom Nutzer bei der Ausführung eines Vertrags beteiligten Dritten ein Jahr.

Artikel 9. Haftung

  1. Sollte der Nutzer haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.

  2. Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Nutzer von der Vertragspartei bereitgestellte falsche und/oder unvollständige Daten verwendet hat.

  3. Sollte der Nutzer für einen Schaden haftbar sein, ist die Haftung des Nutzers auf maximal das Zweifache des Rechnungswerts der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.

  4. Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall immer auf den Betrag der Zahlung seiner Versicherung im jeweiligen Fall beschränkt.

  5. Der Nutzer haftet ausschließlich für direkte Schäden.

  6. Unter direkten Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich diese Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die gegebenenfalls angemessenen Kosten, die für die mangelhafte Leistung des Nutzers im Einklang mit dem Vertrag entstanden sind, soweit diese dem Nutzer zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit die Vertragspartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung von direkten Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

  7. Der Nutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechungen.

  8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

Artikel 10. Risikoverlagerung

  1. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf die Vertragspartei über, sobald die Sachen in den Besitz der Vertragspartei übergegangen sind.

Artikel 11. Freistellung

  1. Die Vertragspartei stellt den Nutzer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die in Verbindung mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache nicht dem Nutzer zuzuschreiben ist.

  2. Sollte der Nutzer von Dritten in diesem Zusammenhang in Anspruch genommen werden, ist die Vertragspartei verpflichtet, den Nutzer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihr in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte die Vertragspartei keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist der Nutzer berechtigt, dies ohne vorherige Ankündigung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die dem Nutzer und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Vertragspartei.

Artikel 12. Geistiges Eigentum

  1. Der Nutzer behält sich die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Eigentumsrechten und Regelungen zustehenden Rechte und Befugnisse vor. Der Nutzer hat das Recht, das durch die Ausführung eines Vertrags auf seiner Seite erworbene Wissen auch für andere Zwecke zu nutzen, soweit dabei keine streng vertraulichen Informationen der Vertragspartei Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Nutzer beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland ausgeführt wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.

  2. Das Gericht am Sitz des Nutzers ist ausschließlich zuständig für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Der Nutzer hat jedoch das Recht, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.

  3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, nachdem sie sich bis zum Äußersten bemüht haben, den Streit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

Artikel 14. Hinterlegungsort und Änderung der Bedingungen

  1. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 535783842 hinterlegt.

  2. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Rechtsbeziehung mit dem Nutzer galt.

  3. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgebend für deren Auslegung.

WICHTIG: ALLE KÄLTETECHNISCHEN ARBEITEN DÜRFEN NUR VON F-GAS ZERTIFIZIERTEN TECHNIKERN DURCHGEFÜHRT WERDEN, DEN SOGENANNTEN STEK-TECHNIKERN.